Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen


0. Vertragspartner

Vertragspartner sind CrossFit Dresden, Altplauen 15, 01187 Dresden und das Mitglied.

1. Vertragsgegenstand

Die Trainingseinrichtung räumt dem Vertragspartner (Mitglied) das Recht ein, die Trainingseinrichtung in dem vereinbarten Rahmen zu nutzen. Das Mitglied bezahlt für dieses Recht einen Mitgliedsbeitrag.

2. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist pünktlich im Voraus zu zahlen, dies gilt auch dann, wenn das Mitglied die Trainingseinrichtung nicht nutzt, sofern die Gründe sich seiner Beeinflussung nicht entziehen. Erfolgt die monatliche Beitragszahlung nicht im Lastschriftverfahren so erhöht sich der zu zahlende Beitrag um monatlich fünf Euro. Gerät das Mitglied mit einer vereinbarten Zahlung länger als zwei Monate schuldhaft in Zahlungsverzug, so werden die noch offenen Beiträge für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges verliert das Mitglied jeglichen Leistungsanspruch gegen die Trainingseinrichtung.

3. Beitragsanpassung

Einmal im Jahr kann die Trainingseinrichtung den Mitgliedsbeitrag um bis zu drei Prozent erhöhen. Im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erhöhen sich die zu zahlenden Beiträge entsprechend.

4. Krankheit

Bei Krankheit ab einem Monat Dauer kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Krankheit stillgelegt werden. Die Pflicht zur Beitragszahlung ruht für den stillgelegten Zeitraum. Wurde der Beitrag für den stillgelegten Zeitraum bereits bezahlt, erfolgt die Beitragsgutschrift für den stillgelegten Zeitraum zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Vertrag verlängert sich beitragspflichtig um die Dauer des stillgelegten Zeitraumes. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von zehn Euro fällig.

5. Holiday Card

Bei Abwesenheiten mit einer Dauer von mehr als einem Monat hat der Vertragspartner die Möglichkeit seine Mitgliedschaft in Abstimmung mit der Trainingseinrichtung auf eine dritte Person, die kein Mitglied bei CrossFit Dresden ist, zu übertragen. Die Übertragung der Mitgliedschaft kann nur monatsweise erfolgen und bedarf der Zustimmung von CrossFit Dresden. Im Falle der Übertragung der Mitgliedschaft bleibt die Pflicht zur Zahlung der fälligen Beiträge weiter beim Vertragspartner.

6. Kündigung

Die Vertragsverhältnisse sind für beide Vertragspartner schriftlich/per E-Mail mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf schriftlich/per E-Mail gekündigt wird. Für ab dem 1. März 2022 geschlossene Vertragsverhältnisse gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Die Kündigung muss schriftlich, per E-Mail oder per online Kündigungsbutton erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung des Vertrages, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat zu dem auf dem Vertrag angegebenen Verlängerungsbeitrag.

7. Höhere Gewalt

Wird es der Trainingseinrichtung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung (beispielsweise auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes) unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag für beide Parteien begründen, insbesondere die Erfüllung der vereinbarten Vertragsdauer, bestehen nach der Betriebsunterbrechung weiter. Die vereinbarte Vertragsdauer verlängert sich für die Dauer der Zeit der Betriebsschließung.

8. Haftung

Das Mitglied nutzt das Angebot auf eigene Gefahr. Die Trainingseinrichtung haftet im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

9. Umzug der Trainingseinrichtung

Verlegt die Trainingseinrichtung ihren Betrieb in Räumlichkeiten, die nicht weiter als fünf Kilometer vom letzten Standort der Trainingseinrichtung entfernt sind, ist dies kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

10. Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird durch Aushang in der Trainingseinrichtung bekanntgegeben.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Trainingseinrichtung.

12. Zusatzvereinbarungen

Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.